Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt H. Scholten Experte für Strafprozessrecht und viele Bereiche des materiellen Strafrechts. Rechtsanwalt H. Scholten berät und vertritt Sie aber auch in vielen Belangen des Zivilrechts, gerichtlich und außergerichtlich.
Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung arbeitet Rechtsanwalt H. Scholten ziel- und lösungsorientiert, flexibel und schnell, immer in Kooperation mit seinen Mandanten.
Offene Kommunikation über die Erfolgsaussichten und den zu erwartenden Kostenrahmen sind für Rechtsanwalt H. Scholten selbstverständlich.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwalt H. Scholten von 1993 bis 2013 als Dozent im Bereich der Juristenausbildung (Vorbereitung auf das 1. und 2. Staatsexamen) tätig und zwar für die Rechtsgebiete des Strafrechts und des Strafprozessrechts.
Von 2014 bis 2021 war Rechtsanwalt H. Scholten selbständiger Rechtsanwalt in der “Kanzlei am Domplatz” in Münster.
Seit dem 01.10.2021 befindet sich sein Büro in der 7. Etage des Bürogebäudes Bült 13 in Münster, wo er als selbständiger Rechtsanwalt Teil einer Bürogemeinschaft mit RSW-Beratung, Dr. Bock & Partner mbB, ist und mit Frau Rechtsanwältin Laura P. Nardelli, Fachanwältin für Strafrecht, fachlich kooperiert.
Bei der Revision handelt es sich im Unterschied zur Berufung um ein Rechtsmittel, bei dem das angegriffene Urteil, einschließlich des zum Urteil führenden Verfahrens, einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird. Der vom Gericht festgestellte Sachverhalt wird hingegen nicht erneut geprüft. Dieser Sachverhalt ist für das Revisionsgericht (Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) verbindlich.
Die Überprüfung des Urteils auf für die Revision relevante Rechtsfehler und die Darlegung dieser Fehler in der Revisionsschrift ist juristisch anspruchsvoll und bedarf eines hohen Grades von Abstraktionsvermögen und Kunstfertigkeit.
Zunächst wird für Sie – sofern noch nicht geschehen – formell Revision erhoben. Dies hat innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils zu geschehen (§ 341 StPO). Nach Zustellung des Urteils folgt eine gründliche Prüfung des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls.
Sollte die Prüfung ergeben, dass die Revision keinen Erfolg haben wird, teilt Herr H. Scholten Ihnen dies offenkundig mit.
Sofern Rechtsanwalt Scholten jedoch beim Aufspüren von Verfahrens- und / oder Sachfehlern fündig geworden ist, bespricht er mit Ihnen das weitere Vorgehen und fertigt die Revisionsbegründung mit der juristischen Sachkunde, der Akribie und dem notwendigen Arbeitsaufkommen, das erforderlich ist, um das Revisionsverfahren in Ihrem Sinne erfolgreich zu gestalten.