Rechtsanwalt 
Hansjörg Scholten

Rechtsanwalt Hansjörg Scholten



Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt H. Scholten Experte für Strafprozessrecht und viele Bereiche des materiellen Strafrechts. Rechtsanwalt H. Scholten berät und vertritt Sie aber auch in vielen Belangen des Zivilrechts, gerichtlich und außergerichtlich.


Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung arbeitet Rechtsanwalt H. Scholten ziel- und lösungsorientiert, flexibel und schnell, immer in Kooperation mit seinen Mandanten.


Offene Kommunikation über die Erfolgsaussichten und den zu erwartenden Kostenrahmen sind für Rechtsanwalt H. Scholten selbstverständlich. 

Rechtsanwalt H. Scholten

Berufliche Vita

Nach seinem Studium an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster und seinem Referendariat beim Landgericht Münster erwarb Rechtsanwalt H. Scholten im Jahr 1993 die Zulassung als Rechtsanwalt. Von 1993 bis 2013 arbeitete Rechtsanwalt H. Scholten als Partner in einer mittelständischen Kanzlei und war dort insbesondere für die Rechtsgebiete des Strafrechts sowie des Miet- und Wohnungseigentums-rechts zuständig. Im Jahr 2009 erwarb Rechtsanwalt H. Scholten die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Strafrecht und zuvor schon im Jahr 2005 die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war Rechtsanwalt H. Scholten von 1993 bis 2013 als Dozent im Bereich der Juristenausbildung (Vorbereitung auf das 1. und 2. Staatsexamen) tätig und zwar für die Rechtsgebiete des Strafrechts und des Strafprozessrechts.

Von 2014 bis 2021 war Rechtsanwalt H. Scholten selbständiger Rechtsanwalt in der “Kanzlei am Domplatz” in Münster. 

Seit dem 01.10.2021 befindet sich sein Büro in der 7. Etage des Bürogebäudes Bült 13 in Münster, wo er als selbständiger Rechtsanwalt Teil einer Bürogemeinschaft mit RSW-Beratung, Dr. Bock & Partner mbB, ist und mit Frau Rechtsanwältin Laura P. Nardelli, Fachanwältin für Strafrecht, fachlich kooperiert.

   

 

 

 

Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht wird Rechtsanwalt H. Scholten für Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens tätig, gleichviel ob ihre Rechte als Beschuldigte/r im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und  Staatsanwalt-schaft oder im Zwischen- und Hauptverfahren bei den Amts- und Landgerichten bestmöglich geltend gemacht, gesichert oder – wo notwendig – durchgesetzt werden müssen.
  
Neben der Verteidigung im Bereich des allgemeinen Strafrechts verfügt Rechtsanwalt H. Scholten über umfangreiche Erfahrung als Strafverteidiger in großen und größten Wirtschaftsstrafverfahren. 

Aufgrund seiner die Praxis begleitenden über 20jährigen Dozententätigkeit für Strafrecht und Strafprozessrecht und langjähriger praktischer Erfahrung mit ihrer Durchführung hat Rechtsanwalt 
H. Scholten eine besondere Qualifikation für die strafrechtliche Revision.

Strafrechtliche Revision

Bei der Revision handelt es sich im Unterschied zur Berufung um ein Rechtsmittel, bei dem das angegriffene Urteil, einschließlich des zum Urteil führenden Verfahrens, einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird. Der vom Gericht festgestellte Sachverhalt wird hingegen nicht erneut geprüft. Dieser Sachverhalt ist für das Revisionsgericht (Bundesgerichtshof und Oberlandesgerichte) verbindlich. 


Die Überprüfung des Urteils auf für die Revision relevante Rechtsfehler und die Darlegung dieser Fehler in der Revisionsschrift ist juristisch anspruchsvoll und bedarf eines hohen Grades von Abstraktionsvermögen und Kunstfertigkeit.


Zunächst wird für Sie – sofern noch nicht geschehen – formell Revision erhoben. Dies hat innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils zu geschehen (§ 341 StPO). Nach Zustellung des Urteils folgt eine gründliche Prüfung des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls. 


Sollte die Prüfung ergeben, dass die Revision keinen Erfolg haben wird, teilt Herr H. Scholten Ihnen dies offenkundig mit.


Sofern Rechtsanwalt Scholten jedoch beim Aufspüren von Verfahrens- und / oder Sachfehlern fündig geworden ist, bespricht er mit Ihnen das weitere Vorgehen und fertigt die Revisionsbegründung mit der juristischen Sachkunde, der Akribie und dem notwendigen Arbeitsaufkommen, das erforderlich ist, um das Revisionsverfahren in Ihrem Sinne erfolgreich zu gestalten.

Miet- und Wohnungseigentum

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht liegen seine Schwerpunkte in der Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten des Wohn- und Gewerberaummietrechts. 

Ebenso steht Rechtsanwalt H. Scholten Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern beratend und vertretend in allen wohnungseigentumsrechtlichen Belangen zur Seite.
  
Die Zusatzqualifikation des Fachanwalts für Miet- und Wohneigentumsrecht umfasst die Rechtsgebiete des Makler- und Nachbarrechts, so dass Sie auch dort in Rechtsanwalt H. Scholten einen Fachmann finden. 
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